Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner (B2B)
Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Unternehmerinnen und Unternehmer, die ein Partnerpaket der Plattform HomePflegies buchen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die separaten Verbraucher-AGB.
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Vorrang
Anbieter ist Tom Groß, Mühlhardtstraße 11, 57518 Betzdorf, Deutschland, E-Mail: info@homepflegies.com, Telefon: +49 0163 84 7227 8 („Anbieter“).
Diese Partner-AGB gelten für alle Verträge über Partnerpakete, Partnerprofile und die Veröffentlichung von Angeboten in der Vorteilswelt zwischen dem Anbieter und Unternehmerinnen und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Partner“). Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder die Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Im Verhältnis zu den Verbraucher-AGB gehen diese Partner-AGB für Partnerverträge vor. Ergänzend gelten die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Vertragsschluss, Unternehmereigenschaft
Die Darstellung der Partnerpakete stellt kein bindendes Angebot dar. Mit Absenden der Buchung im Partnerportal gibt der Partner ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit Freischaltung des Partnerkontos bzw. der Bestätigung durch den Anbieter zustande.
Mit der Buchung versichert der Partner, ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln und zur Vertretung des angegebenen Unternehmens berechtigt zu sein. Ein Widerrufsrecht besteht für Unternehmer nicht.
§ 3 Leistungsumfang, Pakete, Zusatzmodule
a) Pakete
Der Anbieter stellt zwei reguläre Partnerpakete sowie ein Launch-/Aktionspaket bereit:
- Partner Regional: eigener Zugang zur Partnerwelt, Partnerprofil mit Leistungen und Kontaktdaten, bis zu 2 gleichzeitig veröffentlichte Angebote, eigenständige Angebotspflege, regionale Sichtbarkeit und digitales Partnerbadge.
- Partner Überregional: eigener Zugang zur Partnerwelt, erweitertes Partnerprofil, bis zu 5 gleichzeitig veröffentlichte Angebote, flexible Angebotspflege, überregionale bzw. bundesweite Sichtbarkeit, Kategorieplatzierung und digitales Partnerbadge.
- Launch-/Aktionspaket: befristete, deutlich hervorgehobene Ausspielung eines Pflegevorteils im vereinbarten Aktionszeitraum (1, 3 oder 6 Monate). Die Zahl der Platzierungen ist begrenzt und wird nach Verfügbarkeit vergeben; eine bestimmte Anzahl von Ausspielungen, Aufrufen oder Einlösungen wird nicht geschuldet. Externes Media- oder Anzeigenbudget ist nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Bei regionaler Reichweite erfolgt die Ausspielung im gewählten Umkreis von 10, 20 oder 30 Kilometern um die vom Partner angegebene Postleitzahl; bei überregionaler Reichweite deutschlandweit. Der Partner wählt zudem die Zielgruppe (pflegende Angehörige und/oder pflegebedürftige Personen). Die Zuordnung erfolgt anhand der von den Nutzerinnen und Nutzern selbst angegebenen Postleitzahl; eine Standortverfolgung findet nicht statt.
Ergänzend umfasst die Leistung je nach Paket insbesondere:
- Partnerprofil mit Unternehmensdaten, Logo und Kontaktmöglichkeiten
- Veröffentlichung von Angeboten in der Vorteilswelt nach vorheriger Freigabe
- Möglichkeit, differenzierte Konditionen für verifizierte Pflegekreise und für als „Super HomePflegie“ ausgezeichnete Nutzerinnen und Nutzer zu hinterlegen
- Einlösung über Code, QR-Code oder Gutschein-PDF sowie Prüfung des HomePflegie-Ausweises
- Reporting im Partner-Dashboard (Aufrufe, Klicks, Favoriten, Einlösungen, Anfragen) ausschließlich bei gebuchtem Reportingmodul; es ist in den Partnerpaketen nicht enthalten
- Partner-Badge zur Verwendung in eigenen Medien während der Vertragslaufzeit
b) Zusatzmodule
Zu beiden Partnerpaketen können kostenpflichtige Zusatzmodule gebucht werden. Das Reporting ist bewusst nicht Bestandteil der Partnerpakete:
- Reporting Regional: Auswertungen für das regionale Partnerprofil und die veröffentlichten Angebote (Aufrufe, Klicks, Favoriten, Einlösungen, Anfragen; letzte 30 Tage und gesamt).
- Reporting Überregional: Auswertungen für das überregionale Partnerprofil und bis zu fünf veröffentlichte Angebote.
- Kategorie-Exklusivität im Umkreis von 10, 20 oder 30 Kilometern (regional) oder deutschlandweit (überregional), nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Die Exklusivität gilt ausschließlich für die gebuchte Kategorie und das gebuchte Gebiet und nur für den gebuchten Zeitraum.
Alle Reporting-Kennzahlen werden ausschließlich aggregiert bereitgestellt. Das Reportingmodul wird unabhängig von der Laufzeit des Partnerpakets monatlich abgerechnet und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Zusatzmodule sind im Übrigen an das Partnerpaket gekoppelt: Sie können nur mit einem aktiven Partnerpaket genutzt werden und enden spätestens mit dessen Beendigung. Ein Anspruch auf Verlängerung eines Exklusivitätszeitraums besteht nicht; bei Kündigung oder Zahlungsverzug entfällt die Exklusivität.
Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der Paket- und Modulbeschreibung im Partnerportal zum Zeitpunkt der Buchung. Ein Anspruch auf bestimmte Platzierungen, Reichweiten, Sichtbarkeit, Zugriffszahlen, Einlösungen oder Umsätze besteht nicht. Exklusivität für Kategorien oder Gebiete wird nur bei ausdrücklicher Buchung des entsprechenden Zusatzmoduls oder bei ausdrücklicher Vereinbarung in Textform geschuldet.
§ 4 Preise, Zahlung, Verzug
Maßgeblich sind die im Partnerportal zum Zeitpunkt der Buchung angezeigten Preise. Die Monatsentgelte sind nach der gewählten Mindestlaufzeit gestaffelt: 24 Monate zum günstigsten Satz, 12 und 6 Monate mit entsprechendem Aufschlag. Sämtliche Preise für Partnerpakete, Zusatzmodule und Einrichtungsgebühren sind Nettopreiseund verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer(derzeit 19 %). Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer. Bei Partnern mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union und gültiger, vom Partner mitgeteilter USt-IdNr. erfolgt die Abrechnung im Reverse-Charge-Verfahren; der Partner ist für die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich und stellt den Anbieter von Nachforderungen frei, die auf unrichtigen Angaben beruhen. Erhöht sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, erhöht sich der Bruttobetrag entsprechend.
a) Partner Regional
- 9,90 € (24 Monate), 14,90 € (12 Monate), 19,90 € (6 Monate) monatlich
- einmalige Einrichtungsgebühr 149,00 €
- bis zu 2 gleichzeitig veröffentlichte Angebote
b) Partner Überregional
- 69,00 € (24 Monate), 79,00 € (12 Monate), 99,00 € (6 Monate) monatlich
- einmalige Einrichtungsgebühr 399,00 €
- bis zu 5 gleichzeitig veröffentlichte Angebote
c) Launch-/Aktionspaket
- regional: ab 990,00 € monatlich, einmaliges Setup ab 490,00 €
- überregional: individuelle Kalkulation, Setup nach Aufwand
- buchbar für 1, 3 oder 6 Monate Aktionszeitraum
d) Zusatzmodule
- Reporting Regional: 4,90 € monatlich
- Reporting Überregional: 9,90 € monatlich
- Reportingmodule sind unabhängig von der Laufzeit des Partnerpakets monatlich buchbar und monatlich kündbar
- Kategorie-Exklusivität nach gesonderter Vereinbarung; Mindestlaufzeit 6 Monate, deutschlandweite Exklusivität 12 Monate
e) Förder- und Sozialpartnerschaften
Für Unternehmen, Stiftungen, Verbände und soziale Institutionen werden die Konditionen individuell in Textform vereinbart; maßgeblich sind Förderumfang, Kommunikationsleistungen, Laufzeit und gewünschte Sichtbarkeit. Eine Onlinebuchung dieser Pakete ist nicht möglich.
f) Sonderkonditionen und Freimonate
Der Anbieter kann im Einzelfall abweichende Einrichtungs- und Monatsentgelte sowie bis zu sechs beitragsfreie Monate gewähren. Sonderkonditionen gelten nur für den ausdrücklich vereinbarten Zeitraum und nur für den benannten Partner; ein Anspruch auf Fortführung, Verlängerung oder Übertragung besteht nicht. Nach Ablauf der Freimonate beginnt das kostenpflichtige Abonnement zum vereinbarten Entgelt automatisch, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf. Eine gegebenenfalls vereinbarte Einrichtungsgebühr wird auch bei Freimonaten sofort fällig und ist nicht erstattungsfähig.
f) Sozialpartner- und Sponsorenpakete
Konditionen nach individueller Vereinbarung in Textform.
g) Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe (Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift). Die Einrichtungsgebühr wird einmalig mit der ersten Zahlung fällig und ist auch bei vorzeitiger Beendigung nicht – auch nicht anteilig – erstattungsfähig. Der Partner hält die hinterlegten Zahlungsdaten aktuell.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Partnerprofil und Angebote nach angemessener Mahnung zu sperren oder auszublenden, ohne dass die Zahlungspflicht für die vereinbarte Laufzeit entfällt. Der Anbieter kann Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Rücklastschrift- und Mahnkosten geltend machen. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsumfang und unabhängig vom Ausbaustand einzelner Module (§ 8).
Eine eigenmächtige Kürzung des Entgelts, die Rückbelastung berechtigter Zahlungen („Chargeback“) sowie die Zurückhaltung fälliger Beträge sind ausgeschlossen. Der Partner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Der Anbieter kann die Entgelte für künftige Verlängerungszeiträume mit einer Ankündigung von mindestens sechs Wochen in Textform anpassen. Der Partner kann in diesem Fall zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen.
§ 5 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung
Partnerpakete werden mit der bei Buchung gewählten Mindestlaufzeit von 6, 12 oder 24 Monaten abgeschlossen. Sie verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform oder über die Zahlungsverwaltung im Partnerportal gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei Zahlungsverzug trotz Mahnung, rechtswidrigen oder irreführenden Angeboten, wiederholt nicht einlösbaren Angeboten, Rufschädigung oder Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen. Kündigt der Anbieter aus einem vom Partner zu vertretenden wichtigen Grund, bleibt der Anspruch auf das Entgelt bis zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit bestehen; eine Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte erfolgt nicht.
Mit Vertragsende werden Partnerprofil und Angebote aus der Vorteilswelt entfernt; die Nutzung des Partner-Badges ist einzustellen.
§ 6 Angebote, Freigabe, Inhalte
Angebote werden erst nach inhaltlicher Prüfung und Freigabe durch den Anbieter veröffentlicht. Ein Anspruch auf Freigabe, auf eine bestimmte Bearbeitungsdauer oder auf eine bestimmte Darstellung besteht nicht.
Der Anbieter kann Angebote jederzeit ablehnen, ändern lassen, depublizieren oder sperren, insbesondere bei Rechtsverstößen, Irreführung, unklaren Einlösebedingungen, fehlender Verfügbarkeit oder Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern. Ein Erstattungs- oder Minderungsanspruch entsteht dadurch nicht, sofern der Grund vom Partner zu vertreten ist.
Die Zahl gleichzeitig veröffentlichter Angebote ist auf den im gebuchten Paket enthaltenen Umfang begrenzt. Überschreitet der Partner dieses Limit, kann der Anbieter überzählige Angebote depublizieren oder deren Veröffentlichung bis zur Anpassung durch den Partner zurückstellen.
Bei Launch-/Aktionsbuchungen erfolgt die aktive Ausspielung nur innerhalb des gebuchten Aktionszeitraums und im Rahmen der verfügbaren Platzierungen. Werden Platzierungen aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, nicht ausgespielt, besteht kein Anspruch auf Nachholung, Minderung oder Erstattung; der Anbieter wird sich in diesen Fällen um eine zeitliche Verschiebung innerhalb der Vertragslaufzeit bemühen.
Kennzahlen zu Aufrufen, Favoriten und Einlösungen dienen der Orientierung. Sie werden technisch ermittelt, können Mess- und Zuordnungsungenauigkeiten enthalten und begründen keine zugesicherte Eigenschaft.
Der Partner ist allein verantwortlich für Richtigkeit, Aktualität, Einlösbarkeit und Rechtmäßigkeit seiner Angebote, insbesondere für die Einhaltung von Preisangaben-, Wettbewerbs-, Heilmittelwerbe- und Kennzeichnungsrecht. Angebote mit medizinischen Heilversprechen sind unzulässig.
Der Partner räumt dem Anbieter für die Vertragslaufzeit ein einfaches, räumlich unbeschränktes, unentgeltliches Recht ein, die überlassenen Inhalte (Texte, Logos, Bilder) zur Darstellung des Partnerprofils und der Angebote sowie zu deren Bewerbung auf der Plattform und in plattformeigenen Kommunikationskanälen zu nutzen. Der Partner sichert zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen.
§ 7 Verhältnis zu den Endkundinnen und Endkunden
Der Anbieter vermittelt lediglich die Darstellung von Angeboten. Verträge über die angebotenen Leistungen kommen ausschließlich zwischen dem Partner und der jeweiligen Nutzerin bzw. dem jeweiligen Nutzer zustande. Der Anbieter wird nicht Vertragspartei, haftet nicht für die Erfüllung und übernimmt keine Gewähr für die vom Partner erbrachten Leistungen.
Der Partner stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei, die aufgrund seiner Angebote, Inhalte oder Leistungen gegen den Anbieter geltend gemacht werden.
§ 8 Aufbau- und Betaphase, Verfügbarkeit, Leistungsänderungen
Die Plattform befindet sich im laufenden Aufbau und wird als Betaversion bereitgestellt. Einzelne Module, Auswertungen oder Funktionen können zeitweise unvollständig, fehlerhaft oder nicht verfügbar sein. Der Partner bucht in Kenntnis dieses Umstands.
Beta-typische Einschränkungen begründen keine Minderung, keine Kürzung oder Zurückhaltung von Zahlungen, kein Rücktritts- oder außerordentliches Kündigungsrecht und keine Schadensersatzansprüche, soweit gesetzlich zulässig.
Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht geschuldet. Wartungsfenster, technische Störungen und Ausfälle bei Vorleistern liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters.
Der Anbieter darf Funktionen, Darstellung und technische Umsetzung weiterentwickeln, umstellen oder einstellen, soweit der Vertragszweck gewahrt bleibt. Wesentliche Einschränkungen werden mit angemessener Frist in Textform angekündigt.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe des vom Partner in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Nettoentgelts.
Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reputationsschäden sowie für Datenverlust (über den Aufwand einer ordnungsgemäßen Datensicherung hinaus) ist ausgeschlossen.
Ansprüche des Partners verjähren – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung – in zwölf Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben. Soweit der Partner im Rahmen von Einlösungen personenbezogene Daten von Nutzerinnen und Nutzern erhält, ist er hierfür eigener Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Eine Nutzung dieser Daten für Werbezwecke ist nur mit wirksamer Einwilligung zulässig.
Soweit der Anbieter im Auftrag des Partners personenbezogene Daten verarbeitet, wird gesondert eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
Reporting-Kennzahlen werden ausschließlich aggregiert und ohne personenbezogene Einzelprofile bereitgestellt. Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete Informationen der Gegenseite vertraulich.
§ 11 Referenznennung
Der Anbieter darf Name und Logo des Partners während der Vertragslaufzeit zur Referenznennung auf der Plattform und in eigenen Kommunikationsmitteln verwenden. Der Partner kann dem jederzeit in Textform für die Zukunft widersprechen.
§ 12 Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Partner-AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Partner mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform oder über das Partnerportal mitgeteilt. Widerspricht der Partner nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang oder nutzt er die Plattform nach Wirksamwerden weiter, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Partei zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Die Zustimmung wird mit Zeitstempel und Fassung revisionssicher protokolliert.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Partners zu klagen.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Eine Abtretung von Ansprüchen des Partners aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters. Der Anbieter darf den Vertrag mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: 2026-09-02
